0.1. Geräte und Maschinen
1) Der Bedarf an neuen Maschinen wird an FiF gemeldet. FiF prüft den Bedarf und gibt den Einkauf ggf. frei.
2) Angebote werden eingeholt und nach Auswertung wird die benötigte Maschine / das benötigte Gerät bestellt. Bei größeren Maschinen wird ggf. ein Leasingvertrag abgeschlossen.
3) Wenn dieser Vertrag über abcfinance abgeschlossen wird, ist zu beachten, dass angekreuzt wird, dass die Versicherung über eine andere Gesellschaft läuft. Des Weiteren muss bei abcfinance nach Vertragsabschluss direkt zum Ablauf des Leasingvertrages gekündigt werden, da sich dieser sonst stillschweigend verlängert.
4) Neue Maschinen und Geräte kommen nach Lieferung zu FM zur Erfassung in Zvoove mit Vergabe einer Inventarnummer und nachfolgender Beklebung der Maschine mit
a) Aufkleber Firma Fischbach
b) Aufkleber Inventarnummer
c) Aufkleber Prüfplakette
5) Danach wird die Maschine / das Gerät entweder ins Objekt gebracht oder ins Lager
0.1.2. Schäden an Geräten und Maschinen
1) Schäden an Geräten und Maschinen werden mit dem Formular „Schaden an Betriebsmittel“ versehen auf die Freifläche vor der Werkstatt gestellt. Hausmeister schaut es sich an und repariert direkt, was er machen kann. Wenn Ersatzteile benötigt werden, meldet er dies an FM
2) FM ermittelt Reparaturkosten:
a) Kann die Reparatur durch uns selbst durchgeführt werden, werden die Ersatzteilkosten ermittelt
b) Muss die Reparatur extern erfolgen, wird ein Kostenvoranschlag o. ä. eingeholt
3) In jedem Fall wird die Wirtschaftlichkeit der Reparatur überprüft. Für größere Reparaturen wird in Rücksprache mit FiF über Reparatur, Neukauf oder Außerbetriebnahme entschieden.
0.1.3. Prüfungen der Geräte und Maschinen
1) Die Prüfung der Maschinen/Geräte mit Metallgehäuse wird 1x jährlich von einem externen Fachbetrieb durchgeführt. Hierzu werden die zu prüfenden Maschinen zum Tag der Prüfung in der Halle zusammengestellt.
2) Großgeräte wie Rolltor, Gabelstapler werden von Fa. Radeck und Prußnat 1x jährlich geprüft.
3) Kleinere Geräte wie Staubsauger werden von der „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ überprüft und durchgemessen und mit einem Prüfaufkleber versehen.