1.4.4. Übertragen in das Rechnungseingangsbuch
Die Verbuchung der E-Rechnung als zvoove Eingangsrechnung können Sie vornehmen, in dem Sie in der Übersicht der E-Rechnungen im Bereich "Eingegangen" die Schaltfläche "Verarbeiten" klicken und in dem Popup-Menü den Eintrag "Übertragen zum RE-Buch" auswählen.
Dadurch wird der Buchungsdialog aufgerufen, in dem die relevanten Daten für die Erstellung der Eingangsrechnung dargestellt werden:
In der oberen Tabelle werden die Eingangsrechnungen für das Rechnungseingangsbuch dargestellt, in der unteren Tabelle die Aufteilungsbuchungen anhand der verwendeten Gegenkonten und der hinterlegten Kostenverteilung.
Je verwendetem Steuersatz der E-Rechnung wird für die Eingangsrechnung ein separater Datensatz mit den entsprechenden Teilsummen und dem Mehrwertsteuerschlüssel/-Satz eingefügt. Die Kostenverteilung kann an dieser Stelle nochmal eingesehen bzw. angepasst werden.
Sollte die Kostenverteilung hier nochmals angepasst werden, wird die hier zunächst ermittelte Aufteilung verworfen und erneut ermittelt.
Vor der Verbuchung als Eingangsrechnung ist die Eingabe eines Buchungsdatums für die Eingangsrechnung erforderlich. Das Buchungsdatum kann entweder direkt in der Tabelle im oberen Bereich eingegeben werden oder im Bearbeitungsdialog nach Betätigen der Schaltfläche Details:
Neben dem Buchungsdatum können Sie auch ein abweichendes Gegenkonto, eine Beleg-Nr. und eine Beschreibung hinterlegen.
Sofern alle erforderlichen Daten eingegeben wurden, kann die E-Rechnung über den Button "Übertragen zum RE-Buch" in das Rechnungseingangsbuch übertragen werden.
Nach erfolgter Erstellung der Eingangsrechnung ist die Verarbeitung der E-Rechnung abgeschlossen und wird somit fortan im Bereich "Verarbeitet" aufgelistet.
Für die Erstellung der Eingangsrechnung wird die interne Rechnung-Nr. aus dem Nummernkreis "Rechnungseingang-Nr. (intern)" ermittelt. Falls der Nummernkreis nicht korrekt eingerichtet ist, kann die Rechnungserstellung nicht erfolgen.
In zvoove (für Gebäudedienstleister) lassen sich nicht alle verwendbaren Rechnungsarten bzw. Rechnungskonstellationen verarbeiten. So wird es z.B. nicht möglich sein, Rechnungskorrekturen mit positiven Positions- bzw. Gesamtbeträgen zu verarbeiten. Diese sind derzeit manuell zu erledigen. Ein Import mit anschließender Archivierung ist aber auch in solchen Konstellationen grundsätzlich möglich, da auch gesetzlich erforderlich.


