1) Die Dienstpläne müssen spätestens bis zum dritten Werktag des Folgemonats im Büro abgegeben werden.
2) Eingabe der handschriftlich vorliegenden Dienstpläne ins Zvoove (Ist-Erfassung).
3) Als Stundenkontrolle sind im Zvoove Soll-Zeiten erfasst, die nicht zu überschreiten sind. Eine Überschreitung ist in begründeten Ausnahmefällen durch die Bereichsleitung zu genehmigen.